AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  • Die genannten Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher in Textform vereinbart wurden.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  • Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn, evtl. Besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  • Sollte der Kunde eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Verschweigt der Kunde, dass es sich bei ihm um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

  • Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

  • Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang bei Anreise ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zustellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB und Mahnkosten zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  • Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  • Das Rauchen ist im Hotel in allen Räumen nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erlauben wir uns eine Sonderreinigungsgebühr zu verlangen.

  • Bei erheblicher Verschmutzung über den üblichen Grad hinaus, werden je nach Aufwand zusätzliche Sonderreinigungskosten verrechnet.

  • Rechnungsänderungen werden mit 50€ für die erste und 75€ für jede weitere Änderung berechnet.

  • Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden (ausgenommen Assistenzhunde).

  • Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel die anfallenden Personalkosten aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Nachrichten, Post und Warensendungen der Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt, die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Hotels gilt Ziffer IX Nr. 1. S. 2 - 4 entsprechen.

Rücktritt des Kunden (Stornierung, No-Show)

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  • Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

  • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

  • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

  • Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen.

  • Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

  • Eine kostenlose Stornierung von Einzelbuchungen ist bis einen Tag vor Anreise (24h) möglich, sofern keine anderen Stornierungsbedingungen über ein Buchungsportal gebucht wurde. Ausnahmen sind hierbei Buchungen zu Messe- und Oktoberfestzeiten sowie Reservierungen ab 3 Zimmern. Hierfür erfragen Sie bitte die gültigen Stornierungsdetails schriftlich. Bei einer Stornierung nach dieser/ der genannten Frist und einer Nicht-Anreise (No-Show) werden 90% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt.

Rücktritt des Hotels

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

     

    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    • ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt.
  • Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

  • Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Preisanpassungen

  • Falls der Verbraucherpreisindex für Hotellerie/ Gastronomie des Bundesamts für Statistik zwischen Vertragsabschluss und Anreise um mehr als 5% steigt, ist das Hotel berechtigt, den Preis um den 5% überschreitenden Wert anzupassen.

Abrufkontingent

  • Abrufkontingente fallen nach vertraglich vereinbarter Frist vor Anreise an das Hotel zurück. Es wird nicht automatisch davon nochmals informiert.

Meetingraum

  • Unser Meetingraum ist ab 1 Person buchbar.

  • Eine Verpflegung im Tagungsraum können wir ab 7 Personen bieten; Wir verlangen dafür eine Pauschale, je nach Cateringaufwand. Bei einer kleineren Veranstaltung bitten wir Sie, Ihre Verpflegung über die Hotellounge abzuwickeln.

  • Eine kostenfreie Stornierung des Tagungsraums ist in der Regel bis 2 Wochen vorher möglich. Wir behalten uns vor, dies je nach Saison, zu Messezeiten oder ähnlichen Umständen zu ändern. Bei kurzfristigerer Absage werden wir uns bemühen, den Tagungsraum anderweitig zu vermieten. Sollte dies nicht gelingen, erlauben wir uns, den festgesetzten Preis in Rechnung zu stellen.

  • Eine Reduzierung der reservierten Personenzahl muss schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Kostenfrei ist dies bis 2 Wochen vorher möglich, sofern nicht mehr als 2 Teilnehmer storniert werden und die vereinbarte minimale Personenzahl nicht unterschritten wird. Danach berechnen wir den vereinbarten Arrangementpreis pro storniertem Teilnehmer.

  • Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein oder es sich um eine Verkaufsveranstaltung handeln, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsführung des Hotel Poellners. Verschweigt der Auftraggeber/Veranstalter gegenüber dem Hotel Poellners derartiges, so ist das Hotel Poellners berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.

Haftung des Hotels

  • Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in „Haftung des Hotels“ nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen Schlussbestimmungen.

  • Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass offene Feuer, Wunderkerzen, Kerzen, Feuerwerke, Feuerzeuge, das Braten/Frittieren/Kochen wegen Brandgefahr verboten ist.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Petershausen.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

  • Es gilt deutsches Recht.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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